Liebe Mitglieder,
wie Ihr sicher bereits vernommen habt, findet am 8 Juli 2011 die Jahreshauptversammlung statt.
Wie ja bereits angekündigt, ist die Satzung zu ändern. Die gewünschte neue Satzung könnt ihr hier einsehen, die Änderungen sind weiter unten aufgelistet!
Ebenso findet am 9. Juli 2011 unser alljährliches Sommerfest statt.
Hier klicken um die Einladung zu sehen!
Es würde uns freuen Euch an den beiden Tagen begrüssen zu dürfen.
Eure Vorstandschaft
Die gewünschten Änderungen in der Satzung sind im folgenden aufgelistet:
2.2 alt: Der Vereinszweck besteht in der Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports.
2.2 neu: Der Vereinszweck besteht in der Förderung von Sport, Bewegung und Spiel der Allgemeinheit, sowie Veranstaltungen, die diesem Zweck dienen.
2.8b) alt: Unterhaltung des Sportplatzes und des Vereinsheimes sowie der Sportgeräte
2.8b) neu: Unterhaltung der Sportstätten und des Vereinsheimes sowie der Sportgeräte
3.1a) alt: Dem Verein kann man als aktives oder passives Mitglied beitreten. Aktive Mitglieder sind solche, die sich in einer oder mehreren Abteilungen sportlich betätigen oder ein Funktionärsamt ausüben. Passive Mitglieder sind solche, die gegenwärtig in keiner Abteilung tätig sind.
-> gestrichen
3.2a) alt: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit möglich.
3.2a) neu: Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Verein gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit möglich.
6.1d) alt: die Jugendleiter der jeweiligen Sparten und
6.1d) neu: die 1. und 2. Jugendleiter der jeweiligen Sparten
6.1e) neu: die Mitgliederverwaltung und
7.3 alt: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr, in der Regel am 6. Januar statt.
7.3 neu: Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt.
7.8d) alt: die Beschlussfassung über Ausgaben, die den Rahmen des Vereinsausschusses (1500,00 €) übersteigen,
7.8d) neu: die Beschlussfassung über Ausgaben, die den Rahmen des Vereinsausschusses (5000,00 €) übersteigen,
10.1 alt: Das Geschäftsjahr schließt mit dem Tag der Mitglieder-Jahresversammlung.
10.1 neu: Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.





